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Beste Beratung bei See Treuhand
Heutzutage ist das wirtschaftliche Umfeld von Unternehmen in einem steten Wandel. Das Zusammenspiel von Kunden, öffentlicher Hand, Kreditgeber, Lieferanten und Mitarbeiter wird immer komplexer und verändert sich blitzschnell.
Auch aufgrund täglicher Rechtsprechungen und Rechtsanpassungen verlieren Unternehmen schnell mal den Überblick!
Ihr Steuerberater ist für Sie da!
Dank unserer langjährigen Erfahrung können Sie uns Ihre steuerlichen Angelegenheiten gerne anvertrauen! Wir stehen Ihnen bei allen Fragen kompetent zur Seite und können Ihnen dank unseres Netzwerkes eine ganzheitliche Beratung in vielen Themenschwerpunkten anbieten.
Viele Unternehmen und Privatpersonen vertrauen seit vielen Jahren auf unsere Dienstleistungen. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie bald zu unseren zufriedenen Mandanten zählen würden! Kommen Sie zu einem unverbindlichen Erstgespräch vorbei, und lernen uns persönlich kennen.
Immer am neuesten Stand
mit unseren News für Mandanten
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Steuernews für Mandanten
Corona-Tests, Kinderkrankentage, Arbeitsschutz
Die Kostenübernahme für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug bzw. Arbeitslohn dar.
Vorabpauschale für 2021
Seit 2019 werden Erträge aus im Regelfall thesaurierenden Investmentfonds mit einer sogenannten Vorabpauschale belastet (vgl. § 16 Absatz 1 Nr. 2 Investmentsteuergesetz/InvStG).
Verbilligte Mahlzeiten und Sachbezugswerte 2021
Erhalten Arbeitnehmer an Arbeitstagen oder auch während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten von ihrem Arbeitgeber, müssen die Mahlzeiten dem laufenden Arbeitslohn als Sachbezug hinzugerechnet werden.